Fahrrad-Rikscha buchen und ausleihen

Über den Kalender kann die Fahrrad-Rikscha für ein oder zwei Tage gebucht werden. Einfach den Zeitraum auswählen, die Daten eingeben. Dann nur noch auf die Buchungsbestätigung warten und ausleihen. Die Fahrrad-Rikscha wird in Petersaurach ausgeliehen und zurück gegeben. Der genaue Ort steht dann in der Buchungsbestätigung.

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Leihvertrag über Fahrrad-Rikscha

Zwischen dem Verein Lebensraum Petersaurach e. V.  (im Folgenden als Leihgeber bezeichnet) und

               Name, Vorname, Geb.Datum, Tel.Nr., E-Mail-AdresseStraße, PLZ, Ort (im Folgenden als Leihperson bezeichnet)

wird folgender Leihvertrag geschlossen:

Leihgegenstand

Der Leihgeber verleiht die Fahrradrischka zur Nutzung durch die Leihperson Der Leihperson wird bei der Übergabe folgendes Zubehör ausgehändigt:

  • ein Schlüssel inklusive Absperrkabelschloss
  •  zwei Akkus, ein Ladegerät
  • Sonstiges: erreichbare Handynummer des Leihgebers

Leihdauer
bis zu 2 Tage in Folge

Ausleihdatum:

Vereinbarte Rückgabe:

Nutzungs- / Leihbedingungen

  1. Die Leihperson erkennt durch die Übernahme der Rikscha an, dass diese sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.

  1. Die Leihperson darf die Rikscha nur in verkehrssicherer Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen.

  1. Die Leihperson verpflichtet sich, das Cargo-Bike pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen.

  1. Die Leihperson verpflichtet sich, in der Leihzeit aufgetretene Mängel bei Abgabe des Cargo-Bikes dem Leihgeber mitzuteilen. Der Leihgeber ist unverzüglich über Mängel oder notwendige Reparaturen während der Leihzeit zu verständigen. Notwendige Reparaturen sind vom Leihgeber genehmigen zu lassen.

  1. Der Akku darf nur ordnungsgemäß mit dem zur Verfügung gestellten originalen Ladegerät geladen werden. Das Laden an anderen Ladegeräten ist ausdrücklich untersagt. Auf ausreichendem Brandschutz während des Ladevorganges und der Lagerung des Akkus ist dabei zu achten.

  1. Vor Rückgabe der Rikscha müssen die Akkus vollständig geladen sein.

  2. Es ist eine Kaution in Höhe von 100,00 € bar zu hinterlegen.

Reparatur

Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Leihgeber nur dann die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch die Leihperson noch auf dessen/deren Verschulden beruht bzw. grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

Unfall/Diebstahl

Die Leihperson ist verpflichtet, den Leihgeber unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Rikscha in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall hat die Leihperson dem Leihgeber einem ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten. Wird ein Unfall durch die Polizei aufgenommen, ist möglichst das Aktenzeichen an den Leihgeber mitzuteilen. Während des Leihens ist die Leihperson für das Rad verantwortlich. Bitte behandeln Sie das Rad sorgsam, damit es möglichst lange vielen Menschen zur Verfügung steht. Bitte schließen Sie das Rad ab.

Haftung

  1. Die Leihperson hat die Rikscha in demselben Zustand zurückzugeben, in dem sie es übernommen hat.

  1. Die Leihperson haftet für die schuldhafte Beschädigung der Rikscha und für Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten. Sie hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.

  1. Soweit ein Dritter der Leihperson die Schäden ersetzt, wird die Leihperson von ihrer Ersatzpflicht frei.

  1. Etwaige Ersatzansprüche der Leihperson gegen Dritte, tritt der Leihnehmer an die Leihperson ab. Dieser nimmt die Abtretung an.

Rückgabe

  1. Die Leihperson hat die Rikscha zur vereinbarten Zeit dem Leihgeber am vereinbarten Ort zurückzugeben. Eine zeitliche Abweichung vom Zeitpunkt kann nur bei rechtzeitige telefonische Abklärung und mit Einverständnis des Leihgebers erfolgen.

  2. Wird die Rikscha nicht rechtzeitig zurückzugeben, hat die Leihperson dem Leihgeber mit jedem angefangenen Tag eine Verzugsgebühr in Höhe von 15,00 € zu zahlen und ggf. einen darüberhinausgehenden Schaden zu ersetzen.

  1. Der Leihgeber ist berechtigt, auch nach Rückgabe der Rikscha aufgetretenen Mängel, für die die Leihperson haftbar ist, ihr gegenüber zu beanstanden.

Abschließendes

  1. Mit ihrer Buchung bestätigt die Leihperson, dass eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist.

  1. Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

  1. Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.