Über Uns - der Verein

Wer wir sind

Menschen verschiedener Alters- und Berufsgruppen, Familien, Ehepaare, Alleinerziehende, Alleinstehende, mit und ohne Behinderung

Was wir wollen

Gemeinschaftliche Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen unserer Gemeinde (und darüber hinaus) ermöglichen

Gemeinsame Aktivitäten initiieren

Kooperation mit bürgerlicher und kirchlicher Gemeinde Petersaurach

Das inklusive, generationenübergreifende, gemeinschaftliche Wohnprojekt LebensRäume Petersaurach unterstützen

Wie? – Unsere Ideen

Der Verein LebensRaum Petersaurach e.V. hat zum Zweck, das gemeinschaftliche Leben zu unterstützen und das Wohnprojekt nach außen zu öffnen.

Für die bauliche Realisierung des Wohnprojekts wurde die LebensRäume Petersaurach GbR gegründet

Der Verein wird dann die Möglichkeit haben, die Räume des Wohnprojekts für die Umsetzung seiner Ideen zu nutzen.

Gemeinschaftliche Aktivitäten und Aktionen planen und (mit-)gestalten:

z.B. Straßenfest, Frühstückstreff, Sonntagscafé …

gegenseitige Unterstützung und Nachbarschaftshilfe:

z.B. Fahr- und Einkaufsdienste, Kinderbetreuung …

Vereinszweck - Auszug aus der Vereinssatzung

Der Verein LebensRaum Petersaurach e.V. will allen Bürgern und Bürgerinnen der Gemeinde Petersaurach die Möglichkeit geben, sich an den Aktivitäten des Vereins zu beteiligen.

Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsame Aktivitäten wie z. B. ein Reparaturcafé, Frühstückstreff, Literaturabend, Nähkurse, Nachhilfekurse, Fahrdienste, Nachbarschaftshilfe oder Ähnliches zu organisieren. Aktionen zusammen mit Schule und Kindergarten, Kirchengemeinde und den ortsansässigen Vereinen zu planen und zu gestalten.

Weiteres Ziel des Vereines ist es, das gemeinschaftliche Wohnprojekt durch seine aktive Mithilfe mit Leben zu füllen und die Bewohner *innen des Hauses bei der Planung und Gestaltung gemeinsamer Aktivitäten mit den Bürger* innen der Gemeinde Petersaurach und Umgebung zu unterstützen.

Ziel ist die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen der Gemeinde, egal ob junge oder ältere Menschen, Menschen mit und ohne Behinderung, Familien, Alleinerziehende, Familien mit Migrationshintergrund an einem gemeinsamen Miteinander.

Unser Vorstand

Neben Flavia Paternostro (1. Vorsitzende) wurden von den Mitgliedern des Vereins Stephan Mitesser als Stellvertretender Vorsitzender, Andreas De Groot als Schatzmeister und Johannes Haase als Schriftführer gewählt. Flavia, Andreas und Johannes sind Mitglieder der Gründungszeit, Stephan stieß im Jahr 2021 als Mitglied hinzu. „Als Mensch, der in Großhaslach aufgewachsen ist und nun in Nürnberg lebt, habe ich mich riesig gefreut, mitzubekommen, was Menschen aus der Mitte meiner Heimatgemeinde hier bewegen – da wollte ich unbedingt dabei sein und bin in den Verein eingetreten.“

 

Hier kannst du selbst Mitglied werden.

(v.l.n.r.): Johannes Haase, Andreas De Groot, Stephan Mitesser, Flavia Paternostro

Vereinssatzung

§ 1 Name und Sitz
1. Der am 29.11.2018 gegründete Verein führt folgenden Namen: LebensRaum Petersaurach
2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung führt der Verein den Zusatz „e. V.“
3. Sitz des Vereins ist Petersaurach.
4. Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins
1. Ausgehend von der Erkenntnis, dass Menschen mit einer Behinderung immer noch ausgegrenzt werden in unserer Gesellschaft, fördert der Verein das inklusive Leben für alle Bürger*innen in der Gemeinde Petersaurach und darüber hinaus. Der Verein möchte Gemeinschaft, gute Nachbarschaft mit gegenseitiger Unterstützung und Inklusion im Alltag ermöglichen.
2. Der Verein möchte Menschen mit einer Behinderung ein individuelles und selbstbestimmtes Leben, wie es in der UN-Behindertenkonvention von 2009 gefordert wird, ermöglichen z.B. durch die Bereitstellung einer barrierefreien Wohnung.
3. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht:
Der Verein LebensRaum Petersaurach e.V. will allen Bürger*innen der Gemeinde Petersaurach die Möglichkeit geben, sich an den Aktivitäten des Vereins zu beteiligen.
Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsame Aktivitäten wie z. B. ein Reparaturcafé, Frühstückstreff, Literaturabend, Nähkurse, Nachhilfekurse, Fahrdienste, Nachbarschaftshilfe oder Ähnliches zu organisieren.
Aktionen zusammen mit Schule und Kindergarten, Kirchengemeinde und den ortsansässigen Vereinen zu planen und zu gestalten.
Weiteres Ziel des Vereines ist es, das gemeinschaftliche Wohnprojekt durch seine aktive Mithilfe mit Leben zu füllen und die Bewohner *innen der Häuser bei der Planung und Gestaltung gemeinsamer Aktivitäten mit den Bürger* innen der Gemeinde Petersaurach und Umgebung zu unterstützen.
Ziel ist die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen der Gemeinde, egal ob junge oder ältere Menschen, Menschen mit und ohne Behinderung, Familien, Alleinerziehende, Familien mit Migrationshintergrund an einem gemeinsamen Miteinander.
4. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keinerlei Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
6. Weiterhin darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Selbstlose Tätigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung (AO)
2. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 4 Mittelverwendung
Sämtliche Mittel des Vereins dürfen nur für den in dieser Satzung bestimmten Zweck verwendet werden. Zuwendungen oder Gewinnanteile des Vereins an Mitglieder des Vereins sind ausgeschlossen.

§ 5 Verbot und Begünstigungen
Begünstigungen an Personen in Form von Ausgaben oder unverhältnismäßig hoher Vergütung, die dem Zweck des Vereins fremd sind, sind ausgeschlossen.

§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Folgende Personengruppen können Vereinsmitglieder werden:
• natürliche Personen
• juristische Personen
2. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden.
3. Der Austritt aus dem Verein ist für Mitglieder jederzeit zulässig. Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären.
4. Mitglieder, deren Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstoßen, können vom Verein ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss der betroffenen Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung.
5. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds oder mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft.
6. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.

§ 7 Beiträge
Vereinsmitglieder sind dazu verpflichtet, für ihre Mitgliedschaft Beiträge zu entrichten. Höhe und Fälligkeit der Vereinsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.

§ 8 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) die Ausschüsse

§ 9 Mitgliederversammlung
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Des Weiteren muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
2. Mitgliedsversammlungen werden vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladungsfrist zu jeder Mitgliederversammlung beträgt zwei Wochen.
3. Versammlungsleiter*in ist der/die erste Vorsitzende. Falls der/die erste Vorsitzende verhindert sein sollte, ist der/die zweite Vorsitzende Versammlungsleiter*in. Sollten weder der/die erste Vorsitzende, noch der/die zweite Vorsitzende anwesend sein, wird ein/eine Versammlungsleiter*in von der Mitgliederversammlung gewählt.
4. Sollte der/die Schriftführer* in abwesend sein, wird dieser von der Mitgliederversammlung gewählt.
5. Jede Mitgliederversammlung, die ordentlich einberufen wurde, ist ab einer Anzahl von sechs Personen beschlussfähig.
6. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Jede Änderung der Satzung oder des Vereinszwecks, benötigt eine Mehrheit der Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen. Diese Änderung muss zwei Wochen vor einer Mitgliederversammlung bekanntgegeben werden.
7. Weiterhin ist über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ein Protokoll aufzunehmen. Das Protokoll ist bis spätestens eine Woche nach der Versammlung den Teilnehmern zur Ansicht zu stellen und wird bei der nächsten Sitzung durch die Versammlung bestätigt.
8. Anträge können gestellt werden von:
a) jedem Mitglied
b) vom Vorstand
9. Anträge müssen zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand des Vereins eingehen. Wenn der Antrag später eingeht, darf dieser nur berücksichtigt werden, wenn die Dringlichkeit mit einer Zweidrittelmehrheit bejaht wird. Das Gleiche gilt auch für Satzungsänderungen.

§10 Stimmrecht
Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, besitzen Stimm- und Wahlrecht

§11 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus:
a) dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden/der stellvertretenden Vorsitzenden
c) dem Kassenwart/Schatzmeister der Kassenwartin/Schatzmeisterin
d) dem Schriftführer/ der Schriftführerin
2. Der Vorstand führt die Geschäfte im Sinne der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden bzw. bei dessen/deren Abwesenheit die Stimme des/der Stellvertreter *in. Der Vorstand ordnet und überwacht die Angelegenheiten des Vereins, der Tätigkeit der Abteilungen und berichtet der Mitgliederversammlung über seine Tätigkeit. Der Vorstand ist berechtigt, für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Der Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen.
3. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch zwei der vorstehend genannten Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
4. Die Mitglieder*innen des Vorstandes werden für jeweils zwei Jahre gewählt. Sie bleiben im Amt bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

§12 Ehrenmitglieder
Durch die Mitgliederversammlung können Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder werden bis zum Widerruf durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit ernannt. Sie besitzen ein Stimmrecht und sind von der Entrichtung von Beiträgen befreit.

§13 Kassenprüfer
1. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren einen/eine Kassenprüfer*in, der/die nicht dem Vorstand oder einem Ausschuss angehören darf.
2. Der/die Kassenprüfer*in haben die Kasse bzw. Konten des Vereins einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen und dem Vorstand jeweils schriftlich Bericht zu erstatten.
3. Der/die Kassenprüfer*in erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Vorstandes.

§14 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens
1. Der Verein kann mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen aufgelöst werden.
2. Liquidatoren sind der/die erste Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende (oder Schatzmeister *in). Die Mitgliederversammlung ist berechtigt, zwei andere Vereinsmitglieder als Liquidatoren zu benennen.
3. Sollte der Verein aufgelöst werden oder sollten steuerbegünstigte Zwecke wegfallen, fällt das Vermögen des Vereins, soweit es bestehende Verbindlichkeiten übersteigt, an die im Folgenden bezeichneten juristischen Personen zu gleichen Teilen:
• urbanes Wohnen München e.V.
• Kirchengemeinde Petersaurach
• Kindergarten Petersaurach und Großhaslach
Diese juristischen Personen haben das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden.

§15 Inkrafttreten
Die Satzung ist in der vorliegenden Form am 13.04.2021 von der Mitgliederversammlung des Vereins LebensRaum Petersaurach e.V. beschlossen worden und tritt nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.